Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Verträge
zwischen RaumZeitMedia – Ulrich Krüger (nachfolgend „RZM“ genannt) und dem Auftraggeber,
sofern dies kein Verbraucher i.S. des § 13 BGB ist. Auf Verträge mit Verbrauchern
sind diese ABG nicht anwendbar. Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
an. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn
ihnen RZM ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(3) Die folgenden Bestimmungen dieser AGB bestehen aus drei Teilen. Teil 1 umfasst die §§ 2
bis 8. Diese gelten für Verträge und Absprachen, die Leistungen im Bereich grafische Gestaltungen,
Webdesign und Printmedien. Teil 2 umfasst die §§ 9 bis 14. Diese gelten für Leistungen
des Webhostings. Teil 3 umfasst die §§ 15 und 16. Diese sind, wie § 1, für alle Rechtsgeschäfte
gültig.
Teil 1
§§ 2 – 8 für Leistungen im Bereich grafische Gestaltungen, Webdesign und Printmedien
§ 2 Vertragsabschluss
(1) RZM ist an Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebotes beim
Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt stets erst bei entsprechender Annahmeerklärung
durch RZM oder mit der Erstellung eines ersten Entwurfes zustande.
(2) Für den Auftragsumfang gelten die jeweiligen Einzelvereinbarungen oder das aktuelle Leistungsverzeichnis
von RZM.
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Jeder erteilte Auftrag ist als Urheberwerkvertrag auf die Einräumung von Nutzungsrechten an
den Werkleistungen gerichtet.
(2) Alle Entwürfe und fertigen Grafiken/Designs unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
(3) RZM überträgt dem Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist, die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Eine Übertragung der vollen Nutzungsrechte
durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen
dem Auftraggeber und RZM.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber
auf diesen über.
(5) RZM hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt RZM zum
Schadensersatz.
(6) Die grafischen Entwürfe und fertigen Grafiken/Designs dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung
von RZM weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung
– auch von einzelnen Teilen – ist unzulässig und berechtigt RZM zum Schadensersatz.
(7) Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
(8) RZM schließt bei der Gestaltung von Logos und anderen Grafiken die Haftung für die markenrechtliche
Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit aus, soweit RZM
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei deren Erstellung zur Last fällt. Es liegt in der Verantwortung
des Auftraggebers, das Logo und andere Grafiken auf Ähnlichkeit und potenzielle
Verwechselungsgefahr, d.h. Kollision mit Schutzrechten Dritter, überprüfen zu lassen.
§ 4 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass RZM zur Auftragserfüllung ggf. einzelne
Teile der Leistung oder die Leistung insgesamt durch Dritte erbringen lässt und die dazu
notwendigen Daten an Dritter weitergibt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign und Webseitengestaltung zur Verfügung
gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und
eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen
Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Die Verantwortung für Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen liegt allein beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt RZM von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen RZM stellen
wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw.
Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
(4) Mit der Freigabe von Entwürfen und Grafiken/Design und Webseiten durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
§ 5 Abnahme
(1) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im
Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
(2) Grafische Entwürfe und Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur
Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs
Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann bei absolutem Nichtgefallen einen
Zweitentwurf fordern. RZM behält sich vor, darüber hinausführende Änderungswünsche entsprechend
dem zusätzlichen Zeitaufwand auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste abzurechnen.
(3) Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet
den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. RZM behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene/geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadensersatz
wegen Nichterfüllung.
(4) Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
spätestens bei Abnahme des Teiles fällig, sofern nicht zuvor Vorschusszahlung nach § 7
beansprucht wurde.
(5) Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Werktagen nach Ablieferung des
Werkes schriftlich RZM geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
§ 6 Eigentumsrechte
(1) An Entwürfen und Grafiken/Designs werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen.
(2) Alle erstellten Originaldaten bleiben während und nach der Auftragsabwicklung im Eigentum
von RZM. RZM ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser, ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten.
(3) Hat RZM dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit
vorheriger Zustimmung von RZM geändert werden.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, fertige Grafiken/Designs, Programmierungen
etc.) und die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt nach vorheriger Vereinbarung
zwischen RZM und dem Auftraggeber. Insofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde,
gilt eine Abrechnung nach Zeitaufwand.
(2) RZM ist auch vor Abnahme (§5) berechtigt, angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen.
(3) RZM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (insbesondere
Kosten für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen,
Reproduktionen, Satz und Druck etc.) dem Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung
ohne Abzug fällig.
(5) RZM ist berechtigt, die im Zuge der Beratung für die Gestaltung von Grafiken und Webseiten
geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen.
(6) Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen
und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
(7) RZM behält sich vor, rückständige Zahlungen entsprechend § 247 BGB oder den Regelungen
des HBG zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges
vorbehalten.
(8) Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.
§ 8 Gewährleistung / Haftung
(1) RZM verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch ihm überlassene Daten, Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
(2) Farbabweichungen zwischen den fertigen Druckmedien und den Darstellungen der Grafiken
auf dem Computer bzw. Heimdrucker gelten nicht als Mangel und können somit nicht beanstandet
werden.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten
hat, ist RZM von den vereinbarten Abgabefristen entbunden.
(4) RZM verpflichtet sich bei auftretenden Mängeln zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener
Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich
Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des
Kaufvertrages verlangen.
(5) RZM haftet nicht für Schäden, die durch Mängel an eingesetzten Fremd-Programmen hervorgerufen
wurden. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn ohne Zustimmung von RZM Änderungen
am Design oder der Programmierung durchgeführt werden.
(6) RZM haftet bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Bei nicht vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die
Haftung bezüglich mittelbaren Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
Teil 2
§§ 9 – 14 für Leistungen im Webhosting
§ 9 Leistungsumfang / Vertragsabschluss
(1) RZM ist an Angebote nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach Zugang des Angebots beim
Auftraggeber gebunden. Ein Vertrag kommt stets erst bei entsprechender Annahmeerklärung
durch RZM oder mit der Einrichtung des Nutzerkontos zustande.
(2) Für den Leistungsumfang gelten die jeweiligen Einzelvereinbarungen oder das aktuelle Leistungsverzeichnis
von RZM.
(3) RZM bedient sich zur Erfüllung seiner Leistung der Hilfe dritter Unternehmen. Dem Auftraggeber
ist daher bewusst, dass RZM auf die ordnungsgemäße technische Leistung dieser Unternehmen
keinen Einfluss hat, sodass die Leistung von RZM unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen
Lieferung der Übertragungskapazitäten steht.
(4) RZM ist nicht für den Zugang des Auftraggebers zum Internet verantwortlich. Diesen hat er
selbst zu besorgen, wodurch möglicherweise weitere Kosten entstehen.
(5) RZM leistet bei Webhostingverträgen technische Unterstützung in Form von Support per EMail
oder Telefon. Dieser technische Support ist keine vertragliche Leistungspflicht, sondern
stellt eine freiwillige Serviceleistung auf Gefälligkeitsbasis dar, die RZM im Rahmen seiner
zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten zu leisten bereit ist. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte
Support-Leistungen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten oder in einer bestimmten Qualität
besteht nicht.
§ 10 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Internetseiten selbst verantwortlich. Insbesondere
trägt er die alleinige Verantwortung dafür, dass die Seiten nicht gegen Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland sowie gegen internationale Abkommen oder völkerrechtliche Verträge verstoßen.
Das liegt dann nahe, wenn die Seiten pornographische oder politisch extremistische
Informationen oder Angebote enthalten. Auch die missbräuchliche Nutzung durch Verbreitung
von Spammails und Viren- und Dialersoftware gelten als Verstoß. RZM weist ausdrücklich
darauf hin, dass auch Querverweise (Links) zu Webseiten Dritter mit strafbarem Inhalt eine
eigene Strafbarkeit des Setzers des Links begründen können.
(2) Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung ist RZM berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
(3) Im Falle eines dringenden Verdachtes des Missbrauchs ist RZM berechtigt, die Leistungen bis
zur Klärung der Umstände teilweise oder vollständig einzustellen. Ein Erstattungsanspruch für
die gesperrte Zeitdauer besteht dann nicht.
(4) Der Auftraggeber ist für die Inhalte, die er über das Internet (Webseite, Newsgroups, E-Mail)
übermittelt oder zur Verfügung stellt, allein verantwortlich und trägt die Pflicht zur Überwachung
und Pflege etwaiger Gästebücher oder Foren seiner Webseite selbst.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen
auf dem Webserver darzustellen. RZM behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen
zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Eine solche Interessenkollision
besteht vor allem dann, wenn Konkurrenten präsentiert werden sollen. Die
Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Auftraggeber.
(6) Der Auftraggeber stellt RZM von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltliche Mängel der
Internetseite beruhen, frei.
(7) Der Auftraggeber hat den anerkannten Grundsätzen des Datenschutzes Rechnung zu tragen.
Auf Wunsch stellt RZM dem Auftraggeber einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein
Angebot selbst über die Internetleitung speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File
Transfer Protocoll – FTP).
(8) RZM stellt dem Auftraggeber hierzu einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und RZM unverzüglich
zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt oder die Vermutung besteht, dass unbefugten
Dritten das Passwort bekannt ist. Hieraus entstehende Schäden hat der Auftraggeber
selbst zu verantworten.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ausfälle der Leistung RZM unverzüglich mitzuteilen, sodass
es RZM möglich ist, solche Ausfälle unverzüglich zu beseitigen. Verzögerungen, die aufgrund
einer verspäteten Mitteilung des Ausfalls entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 11 Datensicherung
(1) Der Auftraggeber ist für eine Sicherung seiner Daten (Backup) selbst verantwortlich. Dazu
zählen insbesondere die Sicherung seiner Postfachdaten (E-Mails), der Webseiten, etwaiger
Datenbanken und seiner Zugangsdaten. Sofern RZM ein Backup der Daten zu eigenen Zwecken
pflegt, erwächst darauf keine Garantieerklärung oder ein Rechtsanspruch des Auftraggebers
auf eine ordnungsgemäße Durchführung.
(2) Soweit RZM Administrationsdienstleistungen für den Auftraggeber durchführt, hat der Auftraggeber
vor jedem angekündigten Zugriff von RZM auf die Auftraggebersysteme eine Datensicherung
durchzuführen. Für Schäden, die durch das Fehlen einer solchen Datensicherung
entstehen, ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 12 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Webhostingverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Die Vertragslaufzeit verlängert
sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende
RZM die Kündigung schriftlich vorliegt.
(2) Serviceverträge, die die inhaltliche Pflege und/oder Optimierung einer Webseite beinhalten,
haben eine Vertragslaufzeit jeweils bis zum Quartalsende und verlängern sich automatisch
um 3 Monate, wenn nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende RZM die Kündigung schriftlich vorliegt.
(3) Webmarketingverträge (z.B. Google-Werbung) haben eine Laufzeit von jeweils einem Monat
und verlängern sich automatisch um 1 Monate, wenn nicht bis 1 Woche vor Vertragsende
RZM die Kündigung schriftlich vorliegt.
(4) Bei allen Verträgen bleibt das Recht von RZM zur außerordentlichen Kündigung unberührt.
(5) RZM hat das Recht, den Zugang zum Konto und allen bereitgestellten Leistungen zu sperren
oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen verletzt oder
mit mehr als zwei Monatsraten im Zahlungsrückstand ist.
(6) Bei einer Kündigung hat der Anbieter das Recht, die Domain des Auftraggebers mit dem Ende
des Vertrages an den Registrar zur Löschung zurückzugeben, sofern der Auftraggeber bis
dahin nicht einen Domain-KK/Domain-Transfer gestartet hat. Der Auftraggeber trägt alle weiteren
Kosten im Zusammenhang mit der zugeteilten Domain.
§ 13 Zahlungsbedingungen
(1) Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste
oder der individuell getroffenen Vereinbarung berechnet.
(2) Die Entgelte für Webhostingverträge werden, insofern nicht anderes vereinbart, für 1 Jahr im
Voraus berechnet. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die Berechnung für den ersten
Monat erfolgt, indem jeder Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet wird.
(3) Die Entgelte für Serviceverträge werden, insofern nichts anderes vereinbart, quartalsweise im
Voraus berechnet.
(4) Die Entgelte für Webmarketingverträge werden, insofern nichts anderes vereinbart, einen Monat
im Voraus berechnet.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsstellung
ohne Abzug fällig.
(6) Ist der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so behält sich RZM nach entsprechender Benachrichtigung
per E-Mail das Recht vor, den Zugriff auf den Server innerhalb einer Kalenderwoche
ab Zugang der E-Mail bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Für die
Sperrung und die Wiederfreistellung des Speicherplatzes können angemessene Entgelte erhoben
werden.
(7) RZM behält sich vor, rückständige Zahlungen nach § 247 BGB oder den Bestimmungen des
HGB zu verzinsen. Daneben bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Verzuges
vorbehalten.
(8) RZM ist berechtigt, für den Fall, dass seine Vorlieferanten die Tarife erhöhen, eine entsprechende
Preisanpassung vorzunehmen. Sollte der Auftraggeber einer solchen Preisanpassung
widersprechen, ist RZM zur sofortigen Kündigung berechtigt.
(9) Alle Zahlungen sind in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten.
§ 14 Gewährleistung / Haftung
(1) Die Haftung von RZM und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für die Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Haftungsfall
ist der Umfang der Haftung auf den üblicherweise entstehenden Schaden, höchstens jedoch
auf die Summe der im letzten Jahr für die Leistung gezahlten Entgelte beschränkt und
die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(2) Die Haftung von RZM für die Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten wird ausgeschlossen.
(3) RZM übernimmt keine Haftung für Leistungsausfälle aufgrund der Unterbrechung der Leistung
durch seine Vertragspartner, aufgrund technischer Änderungen der Angebote, soweit diese
zumutbar sind, sowie Wartung und Anpassung der Übertragungskapazitäten und Serverhardware.
Des Weiteren ist die Haftung ausgeschlossen bei Schäden, die durch technisch bedingte
Störungen, Ausfälle oder Leistungseinschränkungen (z.B. Ausfall der Stromversorgung), infolge
höherer Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen verursacht werden.
(4) Routinemäßige Wartungsarbeiten geltend nicht als Ausfall und berechtigen nicht zu Minderungen
oder Schadensersatzansprüchen.
(5) Allgemeine Risiken wie Virenbefall oder Zugriff von Dritten auf die Computer trägt der Auftraggeber.
Ihm obliegt daher die angemessene Sicherung seines eigenen Systems, seiner
Daten und seines Kontos, wie z.B. die Verwendung einer eigenen Firewall, die Nutzung von
nicht nachvollziehbaren Passwörtern oder die Verwendung von Virenscanners. Dies gilt insbesondere
für den Verlust von Daten.
(6) RZM haftet nicht für rechtliche Konsequenzen aus der Registrierung einer Domain. Der Auftraggeber
wird darauf hingewiesen, dass die Registrierung rechtlich geschützter Namen
und/oder Kennzeichen rechtlich nachteilige Folgen haben kann.
Teil 3
§§15 – 16 für alle Verträge
§ 15 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten von RZM oder einem von
diesem beauftragten Dritten während der Dauer des Vertragsverhältnisses in maschinenlesbarer
Form gespeichert und maschinell verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes
und für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
(2) Darüber hinausgehend wird RZM Daten nicht weitergeben, insofern RZM hierzu nicht gesetzlich
oder gerichtlich verpflichtet wird. Vor der Weitergabe von Kontaktdaten wird RZM den Auftraggeber
rechtzeitig informieren und Gelegenheit geben, den Dritten zu kontaktieren.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort Bremen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Bremen.
(3) Alle Erklärungen von RZM können auf elektronischem Wege an den Auftraggeber gerichtet
werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(4) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Unwirksame Bestimmungen
werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: Februar 2009